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Deutsche Fassung des "Code of Action"

Europäische standesrechtliche Richtlinien für Informationsvermittler.

EINLEITENDE BEMERKUNGEN

Die Erstellung standesrechtlicher Richtlinien für Informationsvermittler geschieht in der Absicht, dem Kunden von Inforrnationsvermittlern durch ethische, professionelle Richtlinien ein Gefühl von Vertrauen in diese Dienstleistung zu geben.
Das Verhältnis vom Kunden zum Informationsvermittler sollte durch Vertrauen, gegenseitigen Respekt, Ehrlichkeit und Vertraulichkeit gekennzeichnet sein.
Mit dem Anbieten dieser Dienstleistung dokumentiert der Informationsvermittler einen Kompetenz- und Ausbildungsstandard und gleichzeitig auch Erfahrungsstand, um die entsprechende Leistung zu erbringen.

Die Bezeichnung Informationsvermittler/Informationsvermittlung ist ein allgemeiner Begriff für eine Person oder für eine Organisation, die Informationsdienstleistungen anbietet. Folgende Bezeichnungen sind derzeit gebräuchlich:

Information Broker
Informationsvermittler
Informationsberater
Informationswirt
Informationsspezialist...

Allgemein bietet der Informationsvermittler seine Dienstleistungen auf dem Markt gegen Bezahlung an. Es gibt zwei verschiedene Organisationsformen:
DEFINITIONEN
Die unterschiedlichen Organisationen benutzen verschiedene Definitionen für den Terminus Informationsvermittler:
ANMERKUNGEN

Diese Richtlinien sind gedacht für Personen, die als Informationsvermittler arbeiten, egal ob sie als Einzelperson oder als Teil eines Unternehmens arbeiten. Es wird vorausgesetzt, daß Informationsvermittler diese Richtlinien als Teil ihrer Unternehmenspolitik ansehen.

DIE RICHTLINIEN

A: ETHISCHE PRINZIPIEN

INTEGRITÄT
Der Informationsvermittler soll:
Der Informationsvermittler darf nicht:
VERTRAULICHKEIT
Der Informationsvermittler soll:
BERUFSETHOS
Der Informationsvermittler soll:
OBJEKTIVITÄT
Der Informationsvermittler soll:
B: QUALITÄT DER DIENSTLEISTUNGEN FÜR DEN KUNDEN
GUTE GESCHÄFTSPRAXIS
Der Informationsvermittler und der Kunde sollen sich vor Auftragserteilung über das gewünschte Ergebnis einig sein.
Der Informationsvermittler soll:
Der Informationsvermittler soll nicht:
Die Geschäftsbedingungen und die Preise bzw. Honorare müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vollständig und rechtzeitig bekannt gemacht werden.
Der Informationsvermittler soll:
Innerhalb des Budgets und des Zeitrahmens des Kunden soll der Informationsvermittler:
BERUFLICHE KOMPETENZ
Der Informationsvermittler hat die Pflicht, seinen Kenntnisstand zu wahren und seine Fachkenntnisse ständig zu verbessern.
Der Informationsvermittler muß sich versichern, dass alle Personen, die mit ihm oder für ihn arbeiten über die entsprechenden Erfahrungen verfügen, um die ihnen anvertrauten Rechercheaufgaben durchführen zu können.
Normalerweise ist der Informationsvermittler die einzige Kontaktperson zum Kunden. Nur wenn der Kunde damit einverstanden ist, kann der Informationsvermittler:
Der Informationsvermittler soll:
VERTRAULICHKEIT
Der Informationsvermittler muß Vertraulichkeit bei allen Geschäftskontakten wahren.
Die Vertraulichkeit wird gewährleistet:
Wenn nicht anderes verabredet, bleibt jede in Auftrag gegebene Recherche oder jeder Bericht für den Kunden vertraulich. Jede Recherche oder jeder Bericht, der vom Informationsvermittler als individueller Kundenauftrag durchgeführt wird, soll speziell für diesen Kunden aufbereitet werden, auch wenn die Hintergrundinformation auf der die Recherche oder der Bericht basiert, Allgemeingut ist oder nicht ausschließlich für diesen speziellen Kunden beschafft wurde. Die Vertraulichkeit von in Auftrag gegebenen Recherchen kann durch individuelle vertragliche Vereinbarungen aller Parteien geregelt werden.

HAFTUNG

Die Fachkenntnisse des Informationsvermittlers sind mit angemessener Sorgfalt anzuwenden.
Der Informationsvermittler soll:

WERBUNG UND WETTBEWERB

Ein Informationsvermittler darf im Rahmen der nationalen Gesetze Werbung treiben, aber in keiner Form unlauteren Wettbewerb durchführen. Damit wird insbesondere vergleichende Werbung, in der die Kompetenz anderer Informationsvermittler in Frage gestellt wird, ausgeschlossen.

Aus dem Englischen übersetzt von Christiane Wolff und Ulrich Kämper.

Köln, den 13.Sept.1993


ING.-BÜRO STEIN e.K., Informationsvermittlung und Beratung, Spessartstr.8, 63825 Schöllkrippen
Telefon: 06024 630140; Telefax: 06024 630142
Anregungen, Anfragen, Angebote an: info@
stein-schoellkrippen.de

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